HINTERGRUND

Rechtliche Absicherung von Werbeaussagen Die EU und das Anti-Greenwashing-Gesetz

Klare Werbeaussagen zum Thema Nachhaltigkeit regelt das Anti-Greenwashing-Gesetz der EU

Bereits Anfang des Jahres hat das EU-Parlament für das Anti-Greenwashing-Gesetz gestimmt. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick geben und die wichtigsten Fragen zu diesem Gesetz klären.

Wie ist die Ausgangslage?

Eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 deckte erhebliche Mängel bei Umweltaussagen von Unternehmen auf. Demnach wurden mehr als die Hälfte (53,3%) der untersuchten Green Claims als vage, irreführend oder unbegründet eingestuft. Zwei von fünf Aussagen (40%) waren sogar gänzlich unbelegt. Dieser Missstand hat einen einfachen Grund: Bislang existieren auf EU-Ebene keine einheitlichen Vorschriften, die freiwillige Umweltaussagen von Firmen regulieren.

Dieses regulatorische Vakuum begünstigt Greenwashing-Praktiken und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb des EU-Binnenmarkts. Unternehmen, die mit irreführenden Öko-Behauptungen werben, profitieren von einem marktschreierischen Vorteil gegenüber Mitbewerbern mit tatsächlich nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Diese Wettbewerbsverzerrung benachteiligt Firmen, die ehrliche und fundierte Angaben zu ihrer Umweltbilanz machen.

Um was geht es genau?

Das neue Anti-Greenwashing-Gesetz zielt darauf ab, durch einheitliche Standards für Green Claims wieder Chancengleichheit auf dem EU-Markt herzustellen. Irreführende Öko-Behauptungen sollen unterbunden und der Weg für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation geebnet werden.

Das Anti-Greenwashing-Gesetz soll Verbraucher vor irreführender Werbung schützen. Der Fokus liegt hierbei auf unbelegten Umweltaussagen. Denn Begrifflichkeiten wie bspw. „umweltfreundlich“, „natürlich“ oder „klimaneutral“ müssen zukünftig belegbar sein und sich auf wissenschaftliche Aussagen beziehen.

Außerdem ist die tatsächliche Reduzierung von Treibhausgasen im Fokus. Bisher ist es Unternehmen möglich, durch Kompensationszahlungen rechnerisch Emissionen zu reduzieren. Dies soll zukünftig aber erst möglich sein, wenn eine tatsächliche CO2-Reduzierung um 85 – 95% erreicht wurde.

Gibt es auch eine Beschränkung hinsichtlich Siegel und Zertifikate?

Hier dürfen nur noch diejenigen verwendet werden, die eine behördliche Zulassung innerhalb der EU haben. Das Anti-Greenwashing-Gesetz hat es sich ebenfalls zur Aufgabe gemacht, alle Nachhaltigkeitssiegel unter staatliche Aufsicht zu stellen, um deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Gibt es Branchen, die besonders von dem Gesetz betroffen sind?

Grundsätzlich betrifft es alle Unternehmen über verschiedene Branchen hinweg, die bisher o.g. Umweltaussagen für werbliche Zwecke verwendet haben.
Eine weitere Einschränkung ist, dass Unternehmen, die Kompensationszahlungen genutzt haben, um mit dem Wort „klimaneutral“ werben zu können, dies zukünftig nur dürfen, wenn ein Großteil der Emissionen auch tatsächlich abgebaut wurde (s.o.).
Letztlich betrifft es außerdem alle Branchen, mit einem starken Bezug zur Umwelt wie bspw. die Lebensmittel-, Verpackungs-, Mode- und Kosmetikindustrie. Bei diesen ist das Greenwashing-Potenzial tendenziell ausgeprägter als in anderen Branchen.

Ab wann soll das Gesetz wirksam werden?

Die Mitgliedstaaten haben eineinhalb bis zwei Jahre Zeit für die Umsetzung auf nationaler Ebene. Danach wird es sicherlich eine Art Übergangs-/Anpassungszeit für die Unternehmen geben bis die neuen Rechtmäßigkeiten final greifen.

Wer überwacht zukünftig die Einhaltung des Gesetzes?

Die Europäische Kommission ist für die Einhaltung der Gesetzmäßigkeiten und die Überwachung dieser zuständig. Auch, was die fristgemäße und korrekte Umsetzung betrifft. Wenn sich ein Unternehmen nicht an die Vorgaben hält, kann sie finanzielle Strafen vor dem Europäischen Gerichtshof erwirken.

Quellen:

Packaging Journal – Klarheit der Verbraucher zu Umweltaussagen

Europäische Kommission zum Anti-Greenwashing-Gesetz

Neue Verpackung – Anti-Greenwashing-Regulatorik der EU

Neue Verpackung – Bedeutung des Anti-Greenwashing-Gesetzes für Marken